Wissenswertes

 

Einige Informationen zur Bewilligung von Gutachten und zu den wichtigsten Kriterien:

Eine als repräsentativ anzusehenden Studie von 2002 (Gerd Rudolf, Thorsten Jakobsen: „Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien im Gutachterverfahren  - Gutachterliche Stellungnahmen im Vergleich“, Forum der Psychoanalyse, V. 18 4/2002,  Springer Berlin/Heidelberg 2002) zeigt, dass die Quote der uneingeschränkten Befürwortung von Erstanträgen bei TP (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) bei 45% liegt. Bei der Psychoanalyse (PA) liegt die Quote bei 64%.

Die Befürwortung mit Bedenken erfolgt dann bei der TP mit 25% (PA 6%), so dass bei beiden Verfahren dann ein Gleichstand mit einer Quote von rund 70% erreicht wird. Die Befürwortung mit Einschränkungen liegt dann bei der PA bei 15%, bei der TP bei 13%, so dass nach dieser Studie von 100 Anträgen 15 psychoanalytische und 17 tiefenpsychologische Anträge abgelehnt werden.

Die Gegenüberstellung bei den Fortführungsberichten zeigt ähnliche Ergebnisse. Hier werden 89% der tiefenpsychologischen Fortführungsanträge bewilligt (32% davon mit Bedenken) und 82% psychoanalytische Fortführungsanträge (16% mit Bedenken).

Die Studie soll hier nicht in allen Details referiert werden. Allerdings ist es durchaus für alle Therapeutinnen und Therapeuten wichtig zu wissen, dass die wesentlichen Kriterien der Ablehnung oder der nur unter Bedenken erfolgten Befürwortung in folgenden ‚Mängeln’ liegen:

1)      Zweifel im Hinblick auf das psychodynamische Verständnis der Therapie

2)      Zweifel an der Richtlinienkonformität des Verfahrens

3)      nicht ausreichende prognostische Einschätzung

4)      fehlende Differentialindikation

Es wird durch die Studie erkennbar, dass die Gutachter tiefenpsychologische Berichte häufig als nicht vollständig (i.S. einer nicht ausreichenden Darstellung der relevanten Faktoren Krankheitswertigkeit, Psychodynamik, Persönlichkeit, Behandlungsverfahren, Prognose, Motivation, Wirtschaftlichkeit, Differentialindikation) erachten.

Von daher ist ein gut abgefasster Bericht an den Gutachter wichtig um

a)      möglichst eine Bewilligung der beantragten Stunden beim ersten Mal zu erreichen und

b)      sich weitere Arbeit mit dann in der Regel früh (oft nach 25 Stunden) zu stellenden ausführlichen Fortführungsanträgen und Begründungen zu ersparen.

Die Qualität eines Berichts wird wesentlich bestimmt durch eine möglichst gründliche Anamnese - am besten auf gut strukturierten Anamnesebögen aufbauend – und aussagefähige deskriptive Angaben zu den wichtigsten Merkmalen der Patienten.

 

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