Wissenswertes
Einige Informationen zur Bewilligung von Gutachten und zu den wichtigsten Kriterien:
Eine
als repräsentativ anzusehenden Studie von 2002 (Gerd Rudolf, Thorsten Jakobsen:
„Analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien im
Gutachterverfahren - Gutachterliche
Stellungnahmen im Vergleich“, Forum der Psychoanalyse, V. 18 4/2002,
Springer Berlin/Heidelberg 2002) zeigt, dass die Quote der uneingeschränkten
Befürwortung von Erstanträgen bei TP (tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie) bei 45% liegt. Bei der Psychoanalyse (PA) liegt die Quote bei
64%.
Die
Befürwortung mit Bedenken erfolgt dann bei der TP mit 25% (PA 6%), so dass bei
beiden Verfahren dann ein Gleichstand mit einer Quote von rund 70% erreicht
wird. Die Befürwortung mit Einschränkungen liegt dann bei der PA bei 15%, bei
der TP bei 13%, so dass nach dieser Studie von 100 Anträgen 15
psychoanalytische und 17 tiefenpsychologische Anträge abgelehnt werden.
Die
Gegenüberstellung bei den Fortführungsberichten zeigt ähnliche Ergebnisse.
Hier werden 89% der tiefenpsychologischen Fortführungsanträge bewilligt (32%
davon mit Bedenken) und 82% psychoanalytische Fortführungsanträge (16% mit
Bedenken).
Die
Studie soll hier nicht in allen Details referiert werden. Allerdings ist es
durchaus für alle Therapeutinnen und Therapeuten wichtig zu wissen, dass die
wesentlichen Kriterien der Ablehnung oder der nur unter Bedenken erfolgten Befürwortung
in folgenden ‚Mängeln’ liegen:
1)
Zweifel im Hinblick auf das psychodynamische Verständnis der
Therapie
2)
Zweifel an der Richtlinienkonformität des Verfahrens
3)
nicht ausreichende prognostische Einschätzung
4)
fehlende Differentialindikation
Es
wird durch die Studie erkennbar, dass die Gutachter tiefenpsychologische
Berichte häufig als nicht vollständig (i.S. einer nicht ausreichenden
Darstellung der relevanten Faktoren Krankheitswertigkeit, Psychodynamik, Persönlichkeit,
Behandlungsverfahren, Prognose, Motivation, Wirtschaftlichkeit,
Differentialindikation) erachten.
Von
daher ist ein gut abgefasster Bericht an den Gutachter wichtig um
a)
möglichst eine Bewilligung der beantragten Stunden beim ersten Mal
zu erreichen und
b)
sich weitere Arbeit mit dann in der Regel früh (oft nach 25
Stunden) zu stellenden ausführlichen Fortführungsanträgen und Begründungen
zu ersparen.
Die Qualität eines Berichts wird wesentlich bestimmt durch eine möglichst gründliche Anamnese - am besten auf gut strukturierten Anamnesebögen aufbauend – und aussagefähige deskriptive Angaben zu den wichtigsten Merkmalen der Patienten.